- 884 - 1436. Oct. 15. Brieg. Hedwigis. Im Generalkapitel wird u. A. beschlossen, wieviel die Vikarien an Honorar und Refektionen erhalten sollen, dass dieselben in der Kirche nur mit ihren suppelliciis angethan erscheinen dürfen bei Strafe von 2 Pfund Wachs, wogegen ihnen und den Mansionaren wegen ihrer Armuth die Kappen von rothem Tuche erlassen werden, ferner, dass Mich. Polonus, curatus Polonorum, zum Organisten angenommen ist und ihm der Altar im Hospitale ausserhalb der Stadt übergeben ist, so lange dessen Inkorporation in Kraft ist, dass ferner Stephan, curatus et rector scolarum, zum Notar des Kapitels angenommen ist, sowie Joh. Meideborg zum Syndikus und Prokurator des Kapitels. P.-A. Man. cap. Breg. f. 2. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
Zamknij dokument |